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 Beurlaubung vom Unterricht, Antrag auf Freistellung:

 

Eine Beurlaubung kann nur in Ausnahmefällen genehmigt werden.

 

Voraussetzungen dafür sind:

(1) die Dringlichkeit im Sinne der Schulordnung muss gegeben sein

(2) der Anlass der Beurlaubung kann nicht in der unterrichtsfreien Zeit erledigt werden

(3) es handelt sich um einen Einzelfall.

 

Gemäß der Thüringer Schulordnung ist eine Beurlaubung der Schüler vom Unterricht nur in dringenden Ausnahmefällen oder bei aus religiösen Gründen erforderlichen Anlässen möglich.

 

Wichtiger Hinweis:

Wurde Ihr Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht durch die entsprechenden Stellen (Schule oder Schulamt) schriftlich genehmigt, nehmen Sie dieses Formular bitte unbedingt mit auf Ihre Reise! Dies ist auf allen Flughäfen in Deutschland wichtig!

 

Ein Freistellungsantrag mit der Begründung "Familienurlaub" gilt nur dann als genehmigungsfähig, wenn der Urlaubsplan eines erziehungsberechtigten Elternteils keinen zusammenhängenden Urlaub von mindestens 14 Tagen Länge während der Zeit der Schulferien in Thüringen im Laufe des gesamten Kalenderjahres zulässt. Ansonsten ist die Gewährung weiterer Urlaubstage für die Schüler über die etwa 70 Schulferientage hinaus nicht mit dem Schulpflichtgesetz vereinbar. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen Anfang oder Ende von Pauschalreisen beispielsweise wegen Flugterminen den Rahmen der Schulferien sprengen und deshalb vor oder nach den Ferien weitere Tage Freistellung beantragt werden. Eine gebuchte Reise kann nicht als Begründung für einen Freistellungsantrag gelten. Beantragen Sie Freistellung wegen "Vereinsarbeit" (örtliche Vereine, Tanzgruppen, Feuerwehr, Sport, ...) setzt dies voraus, dass Sie in diesem Fall die Bedeutung der Teilnahme für Ihr Kind an solchen Veranstaltungen höher werten als den kontinuierlichen Schulbesuch und die Folgen des Unterrichtsausfalles dafür in Kauf nehmen. Das eigenverantwortliche Nachholen des versäumten Unterrichtsstoffes sowie der Hausaufgaben durch den Schüler werden bei Genehmigung von uns vorausgesetzt. Die Schule kann insbesondere bei Leistungserhebungen keine Rücksicht auf den durch eine Freistellung bedingten Unterrichtsausfall nehmen.

Wenn Sie einen Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht stellen, müssen wir davon ausgehen, dass Sie dies beachtet haben.

  • Für Anträge bis zu 3 Tagen benötigen Sie nur die Seiten 1 und 2. Für Freistellungsanträge ab 4 Tagen bzw. für Freistellungen unmittelbar vor oder nach den Ferien benötigen Sie zusätzlich auch die Seite 3!

 

 

 

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