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Sehr geehrte Eltern,        
          
gemeinsam gilt es, das Schuljahr zu bestalten und alle Anstrengungen zu unternehmen, 
damit sich ihre Kinder an unserer Schule wohlfühlen und ihr Potenzial entfalten können.
Dazu bedarf es einer engen, offenen und vertrauensvollen Zusammenarbeit,
zu der wir Sie recht herzlich einladen.
          
Folgende Regeln und Hinweise tragen zu einem guten Miteinander bei:   
          
1.         
Krankheit eines Kindes       
          
Ist eine Schülerin oder ein Schüler verhindert, am Unterricht teilzunehmen, so ist die  
Schule von den Eltern bis 08:00 Uhr am gleichen Tag unter Angabe des Grundes zu 
verständigen (nutzen Sie dafür auch unseren Anrufbeantworter). Eine schriftliche 
Mitteilung über die Dauer der Krankheit ist bei Wiederbesuch der Schule vorzulegen.

Ansteckende Erkrankungen bzw. Kopfläuse sind sofort nach bekannt werden

der Schule mitzuteilen.

Wollen Sie Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen vom Sport- bzw. 

Schwimmunterricht befreien, so beantragen Sie dies bitte schriftlich beim Sportlehrer.

 
      
2.         
Hinweise         
          

Es ist den Kindern nicht gestattet, während der Unterrichtszeit, in den Pausen und während

der Hortbetreuung das Schulgrundstück zu verlassen, da sonst die Fürsorge- und Aufsichts-

pflicht der Lehrer und Erzieher nicht gewährleistet werden kann.

Wir bitten Sie, den Unterricht nicht zu stören und zum Beispiel vergessene Sachen in den

Pausenzeiten zu bringen. 

Bitte haben Sie Verständnis, das Auskünfte über Noten und Zeugnisse nur an

erziehungsberechtige Eltern bzw. Personen mit Sorgerechtsnachweis durch den

Lehrer gegeben werden dürfen.   
          
3.         
Klassenlehrer        
          

Möchten Sie einen Klassenlehrer oder Erzieher sprechen, wenden Sie sich zur

Terminabsprache direkt an diese Person, am besten schriftlich über das Hausaufgabenheft

oder in dringenden Fällen telefonisch über unser Sekretariat. Die Lehrkraft oder

Erzieherin wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
          
4.         
Mitteilung von Änderungen       
          

Bitte denken Sie daran, Änderungen der Wohnanschrift, Namensänderungen,

Änderungen der telefonischen Erreichbarkeit sofort beim Klassenlehrer oder im

 
Sekretariat bekannt zu geben bzw. standesamtlichen Veränderungen einen entsprechenden 
Nachweis vorzulegen. Dies gilt ebenso bei Veränderungen des Sorgerechtes.

Hinterlegen Sie bitte stets die aktuellen Telefonnummern im Sekretariat und Hort, damit

Sie im Notfall schnellstens für die Schule, Ihr Kind und evtl. einen Arzt erreichbar sind.

          
5.         
Schulunfälle und Versicherungsschutz      
          
Alle Schüler sind während der Unterrichts- und Hortzeiten, auf dem Schulweg sowie während   
Wandertagen und Klassenfahrten durch die Unfallkasse Thüringen, Sitz Gotha versichert.  

Wenn Sie mit Ihrem Kind wegen eines schulischen Unfalls bzw. einer Verletzung einen

Arzt aufsuchen mussten, melden Sie dies bitte umgehend im Sekretariat, damit eine

entsprechende Unfallmeldung vorgenommen werden kann.

Auch das Kaputtgehen einer Schülerbrille, Zahnspange o.ä. während der

Schulbesuchszeit zählt als Unfall.

          
6.         
Selbstständigkeit        
          
"Überbehütete Kinder sind genauso schlimm dran wie vernachlässigte Kinder."  

Dieses Zitat des Erziehungswissenschaftlers Peter Struck sollte uns zu denken geben.

Die Erziehung zur Selbstständigkeit muss ein wichtiges Ziel all derer sein, welche die 

die Kinder in ihrer Entwicklung begleiten.   

Kinder sollen baldmöglichst nach Aufnahme in die Schule gelernt haben, selbstständig

ihre Schulsachen zu ordnen und für den kommenden Schultag bereitzulegen. 

Kinder sollten den Weg auf dem Schulgelände und vor allem im Schulgebäude allein

gehen.

Wir freuen uns, wenn Sie als Eltern oder Großeltern hierbei unterstützen.    
          
7.         
Beurlaubung        
          

Schüler können in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag aller

Erziehungsberechtigten beurlaubt werden.

 
Das Formular erhalten Sie im Sekretariat oder auf der Homepage. Hausaufgaben 
und versäumter Unterrichtsstoff müssen eigenständig nachgeholt werden.   
          
8.         
Nachholen vergessener Hausaufgaben      
          

Werden schulische Aufgaben vom Schüler/von der Schülerin nicht ausreichend erfüllt und

zeigen Ermahnungen keinen Erfolg, kann eine Nacharbeit unter Aufsicht des Lehrers

angeordnet werden. Die Eltern werden rechtzeitig darüber durch den Lehrer informiert.
          
9.         
Wegnahme von störenden Gegenständen laut Hausordnung    
          

Die Schule ist befugt, den Kindern Gegenstände, welche den Unterricht oder die Ordnung

der Schule stören, wegzunehmen und sicherzustellen. 

Die Rückgabe erfolgt durch den Klassenlehrer an die Eltern.   
          
10.         
Kennzeichnen von Kleidungsstücken      
          

In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, Kleidungsstücke, Ranzen, Sportsachen und

-taschen usw. dauerhaft mit dem Namen Ihres Kindes zu versehen sowie Wertsachen

prinzipiell zu Hause zu lassen.   
          
11.         
Radfahrausbildung        
          

Im 4. Schuljahr nehmen alle Kinder an der Radfahrausbildung teil, welche mit einer

theoretischen und praktischen Prüfung abschließt. Die praktischen Übungen erfolgen

 
auf dem Übungsplatz in Begleitung von einem Polizeibeamten. 

Auf schriftlichen Antrag der Eltern können die Schüler auch mit dem Fahrrad zur Schule

kommen.

 
          
12.         
Sicherheit im Sportunterricht       
          

Schüler haben während des Sportunterrichtes sportgerechte Kleidung zu tragen.

Um Verletzungen vorzubeugen, sind Uhren und Schmuckgegenstände abzulegen, soweit 

von ihnen Gefahren für den Schüler selbst oder andere Schüler ausgehen können.

Im Verweigerungsfall entscheidet der Sportlehrer über die Teilnahme des Schülers

am Sportunterricht.

 

Brillenträgern empfehlen wir zur Verringerung der Verletzungsgefahr das Tragen einer

Sportbrille mit bruchsicheren Spezialgläsern.

 
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